Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für jede Produktion wird ein individueller Produktionsvertrag aufgesetzt. 

Grundsätzlich immer gilt jedoch Folgendes, sofern es nicht durch den Individualvertrag außer Kraft gesetzt ist :

  • Die Rechte zur Nutzung, Verbreitung und Vervielfältigung des produzierten Materials, die über den im Produktionsvertrag festgelegten Umfang hinaus gehen, verbleiben bei art.worx .  Der Umgang mit diesen Rechten wird im Produktionsvertrag festgelegt.
  • art.worx  ist berechtigt, Auszüge des produzierten Materials in eigenen Medien (z.B. website gallery) zu nutzen. Im Produktionsvertrag wird festgelegt, ob und wie dabei die Nennung der/s Auftraggebenden genannt werden darf/soll.  In jeder Videoproduktion wird die Produktionsfirma  art.worx  mindestens einmal namentlich im Vor- oder Abspann aufgeführt, der bei jeder Nutzung gezeigt werden muss.  Auf Einzelfotos ist der Name der Produktionsfirma  art.worx  grundsätzlich nicht sichtbar, bei Fotoausstellungen muss er jedoch an mindestens einer Stelle gezeigt werden.
  • Den Inhalt des end-produzierten Materials bestimmt ausschließlich die/der Auftraggebende.  Somit ist allein die/der Auftraggebende für den Inhalt und sämtliche dadurch resultierende Konsequenzen verantwortlich.  Allgemein wissentlich sachlich, fachlich, rechtlich oder ethisch falsche oder unzulässige Inhalte werden nicht produziert.
  • Für Verzögerungen, Veränderungen, Unterbrechungen, im widrigsten Fall einen Abbruch der Produktion, die/der durch unvorhersehbare und/oder nicht beeinflussbare Ereignisse (die von offizieller Stelle dokumentiert sind) verursacht werden, und für die dadurch resultierenden Konsequenzen, übernimmt  art.worx  keine Haftung.  In einem solchen Fall kann der Produktionsvertrag einseitig gekündigt werden. Bereits geleistete Vorauszahlungen der/s Auftraggebenden werden zur Hälfte erstattet, es sei denn,  art.worx  kann nachweisen, dass der gesamte Betrag einer Vorauszahlung schon für Materialien und/oder Leistungszukäufe eingesetzt worden ist. Dann erfolgt keine Erstattung.
  • Die meisten  art.worx  Produktionen entstehen durch situationsbegleitende Aufnahmen, das heißt, das Geschehen würde auch ohne aufgenommen zu werden in dieser oder ähnlicher Weise ablaufen. In einer Risikobewertung möglicher Gefahren ändert sich somit aus versicherungstechnischer Sicht in einem solchen Fall durch die Tatsache der Aufnahme nichts. Anders verhält es sich bei Aufnahmen (Fotos/Videos) , die offensichtlich alltagsfremde, gestellte Szenen beinhalten (z.B. oft in Musikvideos, Sportclips usw.) .  In solchen Fällen hat die/der Auftraggebende für eine adäquate Versicherung Sorge zu tragen, bzw. einen Haftungsausschluss für sowohl Sach- als auch Personenschäden zu vereinbaren.  art.worx  haftet in keinem Fall für Schäden und deren Folgen in Vorbereitung, Nachbereitung und während der Aufnahmen.